Sozialpsychiatrie

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung ist als besondere Maßnahme zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen 1994 beschlossen und am 1.7.2009 bestätigt und verlängert worden. Die Vertragspartner sind die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die gesetzlichen Krankenkassen (GKV- SV).


Sie beinhaltet die psychiatrische und psychologische Behandlung und Beratung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern durch ein „multi - professionelles Team“, d. h. durch FachärztInnen in enger Zusammenarbeit mit weiteren, vielfältig und unterschiedlich therapeutisch qualifizierten MitarbeiterInnen.

 

Auf dem Hintergrund dieses Praxiskonzepts ist es uns möglich, differenziert und individuell auf die Bedürfnisse unserer jungen Patienten und ihrer Eltern / Bezugspersonen einzugehen.